R.U.K.medienagentur: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Für alle Dienstleistungen gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Dienstleistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer R.U.K.medienagentur erbringt im Auftrag des Kunden professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Design, Digital- und Printmedien, Schulungen und/oder Software-Entwicklung.
2. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen, Abänderungen oder Aufhebungen einzelner Punkte dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn dem Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers vorliegt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung nach mündlicher Absprache begonnen wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, sowie wenn der Vertragspartner gegen Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB verstößt. Tritt der Vertragspartner aus Gründen zurück, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für den Auftragnehmer entstandenen Aufwandes. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen. Verträge über periodische Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.
3. Urheberrecht/Nutzungsrecht
Jeder dem Auftragnehmer erteilte Design-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu erlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Vorschläge des Auftragsgebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
4. Vergütung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 2 Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen und Korrekturphasen werden dem Auftraggeber berechnet. Skizzen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Dummys, Proofs und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Bei Grafik- und Multimedia-Design-Dienstleistungen gelten 40% Anzahlung vom Auftragswert als vereinbart. Bei außergewöhnlichen finanziellen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen sowie vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aussetzen, wodurch der Vertragspartner jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben wird. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich im Zahlungsverzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, deutsche bankübliche Verzugszinsen zu verrechnen. Bei Mahnungen werden weitere entsprechende Manipulationsgebühren verrechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Recherchen, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Dummys/Modellen, Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
7. Lieferung
Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Betriebsstörungen höherer Gewalt (z.B. Streik etc.) - sowohl in der Firma des Auftragnehmers als auch in der eines Zulieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
8. Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden, wenn nicht anders vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Auftragnehmer Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
9. Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 10-15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für den Auftragnehmer. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftragnehmer nicht. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. Für Mängel der Web-Site haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §§ 633 ff. BGB. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
12. Impressum
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Durch Unwirksamkeit einer oder mehrerer vorstehenden Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.